AGB Sit&Watch Media Group GmbH

(im Folgenden Sit&Watch)

 

§1 GEGENSTAND, ART DER WERBUNG

Gegenstand der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Durchführung von Plakatwerbung in den Werbeflächen von Sit&Watch. Darüber hinaus werden alle weiteren Werbeträger, die nicht Plakatwerbung sind, ebenfalls von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen umfasst. Sie gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen Sit&Watch und allen Auftraggeber.

§2 GELTUNGSBEREICH, BEGRIFFSBESTIMMUNGEN

Verträge über die Bereitstellung von Werbeflächen und Werbeträgern für Auftraggeber durch Sit&Watch zum Zwecke der Anbringung, Produktion und Distribution von Werbemitteln werden ausschließlich zu den entsprechenden Bedingungen ausgeführt. Sie werden zum vertraglichen Bestandteil von entsprechenden Einzelverträgen von Aufträgen.

§3 ANGEBOTE UND ANNAHME, PREISE

Angebote von Sit&Watch sind stets freibleibend. Aufträge, für die nicht ausdrücklich feste Preise vereinbart worden sind, werden zu den am Tag der Lieferung gültigen Listenpreisen berechnet. Rabatte nach Absprache. Die Preise verstehen sich zzgl. der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Aufträge von einem Kunden sind für diesen grds. bindend, sofern er nicht von seinem Recht auf Stornierung bzw. Kündigung Gebrauch macht.

Ein Vertrag kommt erst mit der Annahme durch Sit&Watch durch eine nicht vom Auftrag abweichende Vertragsbestätigung zustande. Sit&Watch erklärt sich unverzüglich über die Annahme oder Ablehnung der Aufträge.

Sit&Watch ist berechtigt, das Angebot wegen des Inhalts, der Herkunft oder technischen Form der Vorlage oder aus sonstigen sachlich gerechtfertigten Gründen abzulehnen. Sachlich gerechtfertigte Gründe sind vor allem anzunehmen, wenn der Inhalt gegen Gesetze, behördliche Bestimmungen oder die guten Sitten verstößt oder die Veröffentlichung weitgehend für die Sit&Watch unzumutbar ist. Die Entscheidung der Unzumutbarkeit ist nicht nachprüfbar.

Ersatzansprüche des Auftraggebers für abgelehnte Angebote sind ausgeschlossen.

Aufträge von Kunden, Agenturen und Werbemittlern werden nur für namentlich bezeichnete Werbetreibende unter Angabe der Produktgruppe angenommen, wenn ihnen nachweislich ein entsprechender Auftrag erteilt ist. Dies gilt hinsichtlich der Produktgruppe auch für Werbetreibende, die Aufträge für ihren Plakataushang ohne Einschaltung einer Werbeagentur oder eines Werbemittlers erteilen.

§4 VERTRAGSSCHLUSS, SCHRIFTFORM

Verträge und Aufträge bedürfen der Schriftform. Wird der Vertragspartner von Sit&Watch von einem Vertreter ohne Vertretungsmacht vertreten, so haftet dieser persönlich für die Erfüllung der Vertragspflichten. Weitergehende Ansprüche behält sich Sit&Watch vor.

§5 VERTRAGSAUSFÜHRUNG, VERTRAGSANPASSUNG

Sit&Watch leistet entsprechend dem Auftrag und der Branchenüblichkeit. Die in der Leistungsbeschreibung festgelegte Beschaffenheit legt die Eigenschaften der Leistungen abschließend fest.

Sollte sich während der Vertragslaufzeit die der Sit&Watch zur Verfügung stehende Anzahl von Werbestandorten ändern, so ist der Vertrag entsprechend dieser neuen Bedingungen anzupassen. Ein Kündigungsrecht ergibt sich hierdurch nicht. Eine Minderung des Vertragspreises kommt in Betracht, wenn Sit&Watch dem Auftraggeber für ausfallende Standorte keinen Ersatzstandort zur Verfügung stellen kann.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, für den Fall, dass die Vertragsausführung von seiner Mitwirkung abhängig ist, diese rechtzeitig vorzunehmen. Andernfalls ist Sit&Watch berechtigt, die Ausführung der Vertragsleistung nach seiner Wahl bis zum nächstmöglichen freien Ausführungszeitraum zu verschieben. Der Auftraggeber hat zudem für evtl. entstehende Zusatzkosten im Fall der verspäteten Mitwirkung aufzukommen.

Sit&Watch ist bemüht, nach bestem Ermessen und unter Berücksichtigung konzeptioneller Überlegungen eine größtmögliche Verbreitung der Werbemittel zu erreichen. Die Verbreitung erfolgt während des vertraglich vereinbarten Verbreitungszeitraumes.

Sit&Watch gewährleistet die vertragsgemäße Durchführung der Aushänge, insbesondere das ordnungsgemäße Anbringen, Beaufsichtigen, Pflegen, Ausbessern und Erneuern beschädigter Aushänge während der vereinbarten Aushangszeit im Rahmen eines ordnungsgemäßen Wartungsbetriebes. Aus technischen Gründen kann die Plakatierung einen Tag vor oder einen Tag nach dem offiziellen Kampagnenstart erfolgen. Ersatzansprüche entstehen hieraus nicht. Die ordnungsgemäße Durchführung eines Aushanges wird sofort nach dessen Ablauf bestätigt.

Bezüglich Werbeplakaten gilt zudem: Für die Ausführung des Auftrages durch Aushang von Werbeplakaten stellt der Auftraggeber grundsätzlich die auszuhängenden Plakate einschließlich der Ersatzmenge kostenfrei zur Verfügung. Dieselben werden ausschließlich an den von Sit&Watch vorgesehenen Werbeflächen ausgehängt.

Sit&Watch gewährleistet, dass die Werbeflächen gut sichtbar sind und kontrolliert diese regelmäßig. Hierbei festgestellte Überklebungen oder Beschädigungen werden auf Kosten von Sit&Watch beseitigt.

Spätestens zwei Wochen vor dem vereinbarten Aushangtermin müssen die Plakate vom Auftraggeber an dem von Sit&Watch zu benennenden Ort angeliefert sein. Mindestlieferungen, Lieferverzug oder der Rückruf der Werbemittel durch den Auftraggeber berechtigen diesen nicht zur Kürzung der Auftragssumme bzw. begründen keinen Anspruch auf Verlängerung der Vertragsdauer.

Für Druck von Werbemitteln gilt: Sit&Watch druckt nach Entwürfen des Auftraggebers Werbemittel und sorgt für deren Verbreitung. Sit&Watch berechtigt, Dritte als Erfüllungsgehilfen einzusetzen. Beanstandungen über die Anbringung bzw. Verteilung der Werbemittel müssen Sit&Watch nach Ablauf der Vertragszeit erreichen und schriftlich erfolgen, ansonsten können sie keine Berücksichtigung finden.

§6 EIGENTUMSÜBERGANG

Mit Übergabe der Werbemittel geht das Eigentum daran entschädigungslos an Sit&Watch über, sofern nicht der Auftraggeber schriftlich anzeigt, dass er nach Ablauf der Vertragszeit die Werbemittel selbst verwenden will und Sit&Watch dem zustimmt. Von Sit&Watch hergestellte Werbemittel verbleiben stets im Eigentum von Sit&Watch, falls nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart worden ist.

§7 URHEBER- UND NUTZUNGSRECHTE AN VORLAGEN

Sofern der Auftraggeber Vorlagen liefert, gilt: Für die rechtzeitige und vollständige Lieferung geeigneter Druckvorlagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Die vom Auftraggeber überlassenen Vorlagen (z.B. Fotos, Texte, Modelle, Muster usw.) werden von Sit&Watch unter der Voraussetzung verwendet, dass der Auftraggeber selbst im Sinne von §§ 31 ff. Urhebergesetz zur Verwendung berechtigt ist.

Sofern Sit&Watch bekannt wird, dass der Auftraggeber urheberrechtlich nicht oder nicht im erforderlichen Umfang berechtigt ist, kann Sit&Watch die Durchführung des Auftrages solange unterbrechen, bis der Auftraggeber einen Nutzungsnachweis des Urhebers beigebracht hat.

Es besteht Einigkeit darüber, das Sit&Watch berechtigt ist, die im Rahmen der Vertragsbeziehung erstellten Werke oder Medien ausschließlich in Eigenwerbemaßnahmen von Sit&Watch zu veröffentlichen, es sei denn, der Auftraggeber weist ausdrücklich schriftlich vorher darauf hin, dass er mit einer Veröffentlichung nicht einverstanden ist.

§8 HAFTUNG FÜR DRUCKVORLAGEN

Sit&Watch haftet nicht für die wettbewerbs- oder markenrechtliche Zulässigkeit oder Eintragungsfähigkeit der Entwürfe. Zu den Aufgaben von Sit&Watch gehört es dementsprechend auch nicht, den Auftraggeber auf erkennbare rechtliche Bedenken gegen geplante Werbemaßnahmen mit den Werbemitteln hinzuweisen.

Sofern der Auftraggeber die Druckvorlagen liefert, überprüft Sit&Watch die Vorlagen im zumutbaren Rahmen auf Mängel und weist den Auftraggeber auf offensichtlich nicht einwandfreie Druckvorlagen hin. Sind etwaige Mängel der vom Auftraggeber selbst zur Verfügung gestellten Druckvorlagen hingegen nicht sofort erkennbar, sondern werden bei Druckvorgang offenbar, so kann der Auftraggeber bei ungenügendem Druck hieraus keine Ersatz- oder Erfüllungsansprüche ableiten. Die Beseitigung derart verborgener Mängel der Druckvorlage und die anschließende Wiederherstellung der Tauglichkeit als Druckvorlage erfolgt auf Kosten des Auftraggebers.

§9 RÜGEPFLICHTEN

Der Auftraggeber erhält auf Anfrage vor Durchführung des Druckauftrages einen Andruck zur umgehenden Prüfung und Druckfreigabe. Bei nicht rechtzeitiger Mängelanzeige binnen sieben Kalendertagen nach Erhalt des Andrucks verliert der Auftraggeber seine Gewährleistungsrechte. Hat der Auftraggeber auf diese Weise seine Gewährleistungsrechte verwirkt, ist Sit&Watch berechtigt, aber nicht verpflichtet, auch mangelhafte Werbemittel in die Verteilung zu nehmen.

§10 ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Für die Leistungen von Sit&Watch ist die Summe der Mediakosten spätestens einen Tag vor Aushangtermin fällig und zahlbar. Mit 2% Skonto ist die Zahlung der Mediakosten 21 Tage vor Aushangtermin fällig. Die Produktionskosten und ggf. technischen Kosten werden 1 Tag vor dem DU-Schluss fällig und zahlbar.

§11 ZAHLUNGSVERZUG

Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers sind Zinsen in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz fällig. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.

§12 AUFRECHNUNG, ABTRETUNG

Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Das mit Sit&Watch begründete Vertragsverhältnis oder einzelne Ansprüche aus diesem Vertragsverhältnis können nur mit deren schriftlicher Zustimmung vom Auftraggeber auf Dritte übertragen werden.

§13 STORNIERUNG

Der erteilte Auftrag ist stornierbar. Für eine Auftragsstornierung werden nachfolgende Gebühren fällig:

  • ab Auftragsunterzeichnung ­– 25%
  • bis 8 Wochen vor Aushangtermin ­– 50%
  • bis 4 Wochen vor Aushangtermin ­– 75%
  • bis 2 Wochen vor Aushangtermin ­– 100%

Gebühren in Prozent des Netto-Auftragswertes zzgl. Mehrwertsteuer.

§14 KÜNDIGUNG

Liefert der Auftraggeber rechtswidrige, sittenwidrige, diskriminierende oder politische Werbung, so bleibt diese vom Aushang bzw. von der Verteilung ausgeschlossen. Bei Anlieferung solcher Werbemittel ist Sit&Watch zur außerordentlichen Kündigung und zur Forderung von Schadensersatz berechtigt. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die werbliche Aussage; Reklamationen gehen auf Risiko und Rechnung des Auftraggebers.

Sit&Watch kann den Vertrag ebenfalls dann fristlos kündigen, wenn der Auftraggeber seine Zahlungen einstellt, das Insolvenz- oder Vergleichsverfahren beantragt wird, vereinbarte Sicherheiten nicht leistet oder sonstige Umstände bekannt werden, die Anlass zu der Annahme geben, dass der Auftraggeber seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommen wird.

Nach Vertragsbeginn ist eine Kündigung grundsätzlich nicht mehr möglich. Umstände höherer Gewalt und sonstige Umstände, die Sit&Watch nicht zu vertreten hat, wie z.B. Streik, Aufruhr, Aussperrung, Lieferantenverzug, Diebstahl, Vandalismus usw. berechtigen beide Vertragspartner erst nach Dauer der Leistungsstörung von mehr als einem Monat zur fristlosen Kündigung, ohne dass hieraus ein Anspruch auf Schadensersatz abgeleitet werden kann. Die Rechnungssumme ist sodann anteilig bezogen auf die Vertragszeit zu mindern.

§15 UNMÖGLICHKEIT

Sollte die Anbringung bzw. die Verteilung der Werbemittel während der vertraglich vorgesehen Laufzeit aufgrund eines vom Auftraggeber zu vertretenden Umstandes unmöglich werden, so hat dieser die gesamte Auftragssumme zu zahlen. In diesem Fall ist Sit&Watch berechtigt, die vorgesehene Werbefläche zur Schadensminderung anderweitig zu nutzen. Bei zu vertretender Unmöglichkeit vor Beginn der Vertragszeit gelten die §§ 13, 14 entsprechend.

§16 HAFTUNG

Sit&Watch haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit und nur dann für die Tätigkeit Dritter, wenn bei deren Beauftragung ein Auswahlverschulden vorlag oder sie nicht in ausreichendem Maße kontrolliert wurden. Die Haftungssumme ist der Höhe nach beschränkt auf den jeweiligen Auftragswert.

Versand, Transport und / oder Weitergabe der Werbemittel erfolgen stets auf Rechnung und Risiko des Auftraggebers, jedoch nur bis zu dem von Sit&Watch benannten Erfüllungsort. Die Verantwortung für Art und Inhalt der anzubringenden Werbemittel trägt allein der Auftraggeber.

Sit&Watch haftet insbesondere nicht, wenn durch höhere Gewalt veröffentlichte oder in den Verkehr gebrachte Werbemittel beschädigt werden. Unter höherer Gewalt verstehen die Parteien Beschädigungen ohne Einfluss von Sit&Watch oder deren Mitarbeitern. Dies gilt nicht nur für Materialien, die von Sit&Watch erstellt worden sind, sondern auch für solche, die von dem jeweiligen Auftraggeber bereitgestellt worden sind. Muss ein Originalwerbemittel auf Grund eines solchen Umstandes neu erstellt werden, trägt der Auftraggeber die entsprechenden Kosten.

§17 DATENSCHUTZ

Sit&Watch nimmt den Datenschutz ernst. Für unterschiedlichste Prozesse werden auch personenbezogene Daten benötigt, erhoben, verarbeitet und gespeichert. Unternehmen, Name, Anschrift, Geschlecht, Geburtsdatum, Kundennummer, Telefonnummer, Faxnummer, Bankverbindung, Zahlungsart und E-Mail-Adresse werden bedarfsgerecht erhoben und gespeichert. Soweit die Zustimmung des Vertragspartners vorliegt, können erhobene und gespeicherte Daten in vertraglichem Rahmen an Geschäftspartner weitergeben werden.

§18 SCHRIFTFORM ERFÜLLUNGSORT, GERICHTSSTAND

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten einschließlich Wechsel- und Urkundenprozesse ist Bielefeld, soweit der Auftraggeber Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform, dies gilt auch für die Aufhebung der Schriftform.

§19 SALVATORISCHE KLAUSEL

Sollte eine dieser Klauseln unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Die Parteien verpflichten sich, in einem derartigen Fall eine wirksame oder durchführbare Bestimmung an die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren zu setzen, die den Interessen beider Parteien am nächsten kommt.

Stand Februar 2021

Unsere allgemeine Geschäftsbedingungen können Sie hier herunterladen.