Das neue bundesweite Werbenetz
Reichweite an Autohöfen
Platzieren Sie Ihre Werbebotschaft flächendeckend im Anlagen-Netz der Autohöfe
- Es gibt ca. 200 Autohöfe in Deutschland
- Die Rastanlagen der Autohöfe bieten ein bundesweit flächendeckendes Werbenetz
- Ø 1,1 Mio. Besucher pro Standort – 220 Mio. Gäste pro Jahr
- Werbemaßnahmen erzielen so hohe Reichweiten in spannenden Zielgruppen
- Autohöfe haben 24/7 und an 365 Tagen im Jahr geöffnet!
Das Werbenetz Autohöfe
So erreicht Ihre Werbung deutschlandweit autofahrende Zielgruppen: LKW-Fahrer, Geschäftsreisende, Urlauber, Familien, Monteure etc.
Use-Cases
Unsere Autobahn-Kampagnen
Mehrere tausend erfolgreich umgesetzte Kampagnen belegen den Erfolg von Werbung an Raststätten
Sympathie-Plus der Autohöfe
- Günstigere Spritpreise - "durchschnittliche Ersparnis von knapp 42 Cent pro Liter" laut Spiegel gegenüber Tankstellen an Autobahn-Raststätten (Spiegel, 22.06.2023)
- Verpflegung und Produkte im Shop sind ebenfalls oft günstiger
- Verfügen über mehr Verpflegungs- und Verweil-Angebote auf größerem Areal
- Sind ausgerichtet auf die Bedürfnisse von LKW-Fahrern und Fernreisenden. Mit einem üppigen Parkangebot, vergünstigter Verpflegung und eigenen Sanitär-Anlagen
- Sind 24 Stunden jeden Tag im Jahr geöffnet
- Sind flächendeckend und bundesweit erreichbar

Werbung im Autohof
Wir bieten vielseitige Medien von Werbeplaketen bis Spiegelaufklebern an, die Ihre Werbung bestmöglich platzieren.
Zahlen im Überblick
1
Mio.
220
Mio.
24
/ 7
Erreichbare Zielgruppen an Autohöfen
Die Autohöfe werden von verschiedenen Zielgruppen stark frequentiert:
LKW-Fahrer: Nutzen die Vorteile von Autohöfen wie großzügige Parkmöglichkeiten, spezifische Sanitär- und Übernachtungsangebote.
Urlauber und Fernreisende: Halten gerne an Autohöfen, da Sprit und Verpflegung im Vergleich zu den Alternativen deutlich günstiger sind.
Pendler und Geschäftsreisende: Wissen, wo es günstig und gut ist.
Nice to know
Bereits im Jahre 2001 wurde der Begriff "Autohof" in die StVO aufgenommen. Die Voraussetzungen dafür, dass man sich „Autohof“ nennen darf, sind in den VwV StVO festgelegt und müssen eingehalten werden.
Diese Voraussetzungen sind:
- Der Autohof darf maximal 1-km von der Autobahnanschlussstelle entfernt sein
- Die Straßenverbindung muss für den Schwerverkehr gut befahrbar sein
- Der Autohof muss jeden Tag, auch an Feiertagen und das rund um die Uhr geöffnet haben
- Es müssen 50 LKW-Parkplätze an schwach frequentierten (DTV bis 50.000 Kfz) Stellen zur Verfügung stehen und 100 LKW-Parkplätze an stärker frequentierten Autobahnen
- PKW-Parkplätze müssen getrennt vorhanden sein
- Das Tanken muss ganztags (24h) möglich sein
- Ein umfangreiches Speiseangebot muss von 11-22 Uhr geboten sein, außerhalb dieser Zeiten müssen Getränke und kleine Imbisssnacks zur Verfügung stehen
- Sanitäre Einrichtungen müssen behindertengerecht ausgestattet sein
- Für die besonderen Bedürfnisse des Fahrpersonals müssen die Sanitären Einrichtungen ausgestattet sein

